Die Andechser-Molkerei darf mit Stevia gesüßten Joghurts (Orange-Sanddorn und Maracuja Banane) weiter vertreiben. Das entschied der Münchener Verwaltungsgerichtshof. Denn Stevia, auch auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, sei eine natürliche Zutat und falle damit nicht unter die Novel-Food-Verordnung der EU, womit es nicht zulassungspflichtig sei.
So können sich jetzt auch deutsche Verbraucher über mit dem natürlichen „Wundersüßstoff“ gesüßte Joghurts freuen – und auch hoffen, dass bald noch mehr Stevia Produkte auf den deutschen Markt kommen.
Wer sich schon jetzt fürs Süßen, Kochen und Backen mit Stevia interessiert, findet bei Amazon ein großes Angebot an entsprechenden Produkten.