In der EU werden Steviaextrakte jetzt als Süßungsmittel E 960 zugelassen und dürfen dann z.B. zum Süßen von Getränken und Joghurt verwendet werden – dementsprechend haben wir E960 auch schon in unser Verzeichnis der E-Stoffe aufgenommen.
Etwas über drei Jahre nach der Zulassung in den USA geht nun also auch die EU von der Unbedenklichkeit der Steviolglycoside aus. Allerdings sollen täglich nicht mehr als 4mg pro kg Körpergewicht konsumiert werden.
Nicht zugelassen sind hingegen nach wie vor die unbearbeiteten Blätter der Steviapflanze obwohl diese unserer Meinung nach wahrscheinlich weniger problematisch als die chemisch und thermisch extrahierten Süßstoffe sind. So meint der Ernährungsexperte Sven David Müller, er würde eher dazu raten, Stevia Pflanzenselbst zu ziehen und die Blätter zum Süßen zerkleinern.
Wir bewerten die gesundheitliche Unbedenklichhkeit des bearbeiteten E960 bis zum Vorliegen weiterer Studien daher jedenfalls als „unklar“ und bleiben beim Thema Stevia – wie ja schon von Anfang an – am Ball.