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Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel – Welche Angaben über L-Carnitin & Co. sind zulässig?

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Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln ist in den letzten Jahren stark gewachsen: Das Angebot reicht von einfachen Supplements, um beispielsweise Eisen- oder Folsäure-Mangel zu heben, bis hin zu komplizierten Power-Formeln für ambitionierte Sportler. Viele Menschen fragen sich jedoch, ob diese Mittel überhaupt halten können, was sie versprechen. Tatsächlich gelten für die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel strenge Richtlinien des Bundesinstitutes für Risikobewertung, die im Folgenden genauer erläutert werden.

Gesetzliche Vorschriften zur Berichterstattung über Nahrungsergänzungsmittel

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Alle gesetzlichen Fragen rund um das Thema Nahrungsergänzungsmittel sind in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) festgehalten. Der wohl wichtigste Punkt dabei ist das umfassende Verbot irreführender Werbung – die Hersteller dürfen ihre Produkte nur als Lebensmittel und nicht als gesundheitsfördernde Arzneimittel bewerben. Anders gesagt: Wer beispielsweise Vitamin C-Tabletten kauft, erwirbt damit ein Nahrungsmittel und kein Medikament. Zwar steht außer Frage, dass Vitamin C gut für den Körper ist, doch einen direkten medizinischen Nutzen haben diese Tabletten eben nicht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kennzeichnungspflicht nach §4: So müssen die Verpackungen beispielsweise auf die täglich empfohlene Verzehrmenge hinweisen, vor einem Überschreiten dieser Menge warnen und erklären, dass Nahrungsergänzungsmittel keinen Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung darstellen.

Neben der NemV spielt auch das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eine Rolle bzw. §11 zum Schutz vor Täuschungen. Damit wird sichergestellt, dass nur Wirkungen beworben werden, für die der Hersteller wissenschaftliche Beweise vorgelegt hat, und die auf der Packung gemachten Angaben den Vorschriften entsprechen. Ob dies der Fall ist, entscheidet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Werbeangaben sind überhaupt erlaubt?

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Zulässige Werbeangaben im Bereich Gesundheit und Ernährung werden von der EU haarklein im European Union Register of nutrition and health claims made on food aufgelistet. So darf sich zum Beispiel ein Energy Drink „Reich an Protein“ nennen, wenn der Hersteller nachweisen kann, dass mindestens 20 % der Energie durch Protein geliefert wird.

Was bedeuten diese Vorschriften für mich als Konsument?

Die strikten Kontrollen haben viele Vorteile: Wer bei einem Onlineanbieter wie Multipower Nahrungsergänzungsmittel bestellt, kann sicher sein, dass alle angebotenen Produkte sorgfältig geprüft wurden – und halten, was sie versprechen. In der Regel konzentrieren sich die Anbieter daher auch auf Tipps zu einer gesunden, ausgewogenen Ernährung sowie auf Tipps zu Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die sich günstig auf die Fitness und den Muskelaufbau auswirken.

Warum überhaupt Nahrungsergänzungsmittel nehmen?

Mangelerscheinungen sind weit häufiger als viele denken: So leidet fast die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter an Eisenmangel, da sie jeden Monat durch die Menstruation hohe Blutverluste erleiden. Eine tägliche Vitaminpille hilft, diesem Mangel vorzubeugen. Da Frauen während der Schwangerschaft einen erhöhten Bedarf an bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen haben, rät der Arzt ihnen häufig zu Nahrungsergänzungsmitteln.

Bei Sportlern ist wiederum L-Carnitin sehr gefragt, das den Körper beim gezielten Lauftraining unterstützt. L-Carnitin ist eine natürlich vorkommende Eiweißverbindung aus den beiden Aminosäuren Methionin und Lysin, die Fettsäuren in die Mitochondrien transportieren (dies sind gewissermaßen die Kraftwerke der Muskeln), wo sie in Energie umgewandelt werden. Ausdauersportler schwören auf L-Carnitin, um ihre Leistungen beispielsweise beim Marathon und Halbmarathon zu steigern und die anschließende Regeneration zu beschleunigen.

Ist L-Carnitin nicht auch als Fatburner bekannt?

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Tatsächlich gilt L-Carnitin auch als Schlankheitsmittel. Da die Effektivität jedoch nicht wissenschaftlich belegt ist, kann dieses Nahrungsergänzungsmittel nicht als Fatburner offen beworben werden. Belegt ist hingegen, dass L-Carnitin die Muskeln befeuert und somit beim Ausdauersport positive Ergebnisse liefert. Ergänzungsmittel sind für Sportler vor allem deshalb sinnvoll, weil der Körper nur etwa ein Viertel des Tagesbedarfs selbst herstellt. Dieser liegt je nach Körpergröße, Gewicht und körperlicher Aktivität bei drei bis fünf Gramm.

Es wäre ein Trugschluss zu denken, dass L-Carnitin die überschüssigen Fettzellen im Körper als „Heizmaterial“ für die Mitochondrien verwendet und daher als Fatburner dient. Dies liegt an der Lipase, einem Enzym, das Fettzellen im Körper zunächst in brauchbare Einzelteile zerlegt. Und die Lipase hat ihr eigenes Tempo, das eine größere Menge L-Carnitin nicht beeinflusst. Wer jedoch als Sportler dank der Nahrungsergänzung weitere Strecken schneller läuft, verbrennt natürlich auch mehr Kalorien, sodass sich trotzdem ein Gewichtsverlust einstellt.

Gelten Nahrungsergänzungsmittel als Doping?

Ein weiterer positiver Effekt der Kontrollen für Nahrungsergänzungsmittel: Sie werden nicht als Doping eingestuft, da es sich ja lediglich um Lebensmittel handelt. Wer mit einem neuen Nahrungsergänzungsmittel seine sportlichen Leistungen steigern will, kann die Kölner Liste zurate ziehen. Diese wurde vom Olympiastützpunkt Rheinland initiiert und gibt Auskunft darüber, welche Produkte problemlos eingenommen werden können, ohne sich des Dopings schuldig zu machen.

Bilder:
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