Der Hinweis „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ muss bei Lebensmittel angegeben werden, die bestimmte Zuckeraustausschtoffe – Polyole – enthalten.
Darunter fallen folgende Zusatzstoffe: Sorbit (E 420), Mannit (E 421), Isomalt (E 953), Maltit/Maltitol-Sirup (E 965), Lactit (E 966), Xylit (E 967) und Erythrit (E968).
Diese Stoffe können in höheren Dosierungen (ab ca. 20g) im Darm den Stuhl verflüssigen, so dass es zu der abführenden Wirkung kommt.