E 129 kompakt
Allurarot
Farbstoff (rot)
eher vermeiden
E 129 im Detail
Bei Allurarot handelt es sich um einen Lebensmittelfarbstoff, mit dem viele Süßspeisen, Knabberartikel, Desserts, Schmelzkäse und Fleischprodukte mit Getreideanteil (z.B. Grützwürste) rötlich gefärbt werden.
In zahlreichen Ländern (z.B. Frankreich, Schweden, Belgien) ist es verboten, in Deutschland jedoch zugelassen.
Es kann Allergien und Pseudoallergien auslösen, möglicherweise auch Neurodermitis und Asthma. Bei Kindern könnte es zu Hyperaktivität führen.
Seit dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel mit diesem Zusatzstoff folgenden Warnhinweis tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.“