E 133 kompakt
Brillantblau FCF, Patentblau AE, Amidoblau AE
Farbstoff (blau)
unbedenklich
E 133 im Detail
Brillantblau FCF ist unter der Nummer E133 als Farbstoff u.a. für Süßigkeiten, Gebäck und Speiseeis zugelassen. Es wird unverändert ausgeschieden. Nur in sehr hohen Konzentrationen konnten im Tierversuch Anlagerungen in den Lymphknoten und in der Niere beobachtet werden. Solche Mengen können aber mit der Nahrung nicht aufgenommen werden.