umstellung

…leben Sie besser.

E 233 (Thiabendazol)

E 232 kompakt

Thiabendazol

kein Lebensmittelzusatzstoff mehr (Konservierungsstoff)

eher vermeiden

E 233 im Detail

Thiabendazol (vormals E233) ist seit 1998 nicht mehr als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. Dennoch darf als Fungizid zur Behandlung von Schalen von Zitrusfrüchten und Bananen eingesetzt werden. Für Zitrusfrüchte ist der Hinweis „konserviert mit Thiabendazol“ vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Bananen, die aber häufig freiwillig gekennzeichnet werde.

Wird es mit der Nahrung aufgenommen (Hautkontakt, dann ablecken, Abrieb von Schalen), kann es zu leichten Vergiftungserscheinungen kommen.

E 233 sollte eher vermieden werden

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