umstellung

…leben Sie besser.

E 407 (Carrageen)

E 407 kompakt

Carrageen, Karragheen, Fucelleran

Geliermittel, Verdickungsmittel

eher vermeiden

E 407 im Detail

Carrageen wird aus Rotalgenarten extrahiert. Als Lebensmittelzusatzstoff sind nur bestimmte große Carrageenmoleküle zugelassen.

E407 wird hauptsächlich als Geliermittel oder Verdickungsmittel bei Dickmilcherzeugnissen, Puddings, Eiscreme, Ketchup und Süßigkeiten verwendet.

Obwohl es für Bio-Lebensmittel (EU-Siegel) zugelassen ist, gibt es Bedenken gegen den Verzehr von E407:

  • Die unveränderten großen Moleküle werden zwar an sich unverändert ausgeschieden, doch können sie in höheren Dosierungen die Aufnahme z.B. von Calcium behindern.
  • Möglicherweise wird es von Säuglingen aufgenommen.
  • Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass Carrageen auf das Immunsystem wirkt. So konnte eine antivirale Wirkung gegen HP-Viren nachgewiesen, welche wahrscheinlich Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Auch andere Untersuchungen deuten darauf hin, dass es das Verhalten von Makrophagen (Fresszellen im Immunsystem) ändert.
  • Unter bestimmten Umständen können durch Weiterverarbeitung und Verdauung Abbauprodukte des Carrageen entstehen (Polygeenane), die im Tierversuch Geschwüre ausgelöst haben.
  • Außerdem gibt es Vermutungen , dass Carrageen Allergien auslösen kann.

Die EU hat insoweit reagiert, dass E407 nicht mehr für Säuglingsnahrung zugelassen ist. Auch in den anderen Lebensmitteln wurde die zulässige Höchstmenge beschränkt.

Auch wenn die Faktenlage noch unklar ist, sollten Produkte mit Carrageen möglichst vermieden werden. Dies gilt um so mehr, als dass genug unbedenkliche Alternativen bestehen.

Fazit: E 407 sollte eher vermieden werden

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.