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E 407a (verarbeitete Euchema Algen)

E 407a kompakt

verarbeitete Euchema Algen, Halbraffiniertes Carragheen

Geliermittel, Verdickungsmittel

eher vermeiden

E 407a im Detail

E407a wird aus Euchema Algen extrahiert. Der Zusatzstoff ist ähnlich wie E407, enthält aber mehr Zellulose und ist daher trüber.

E 407a wird wie  E407 als Geliermittel oder Verdickungsmittel bei Dickmilcherzeugnissen, Puddings, Eiscreme, Ketchup und Süßigkeiten verwendet.

Obwohl es für Bio-Lebensmittel (EU-Siegel) zugelassen ist, gibt es Bedenken gegen den Verzehr von E407a, diese sind die gleichen wie bei Carrageen:

  • Die unveränderten großen Moleküle werden zwar an sich unverändert ausgeschieden, doch können sie in höheren Dosierungen die Aufnahme z.B. von Calcium behindern.
  • Möglicherweise wird es von Säuglingen aufgenommen.
  • Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass die Moleküle auf das Immunsystem wirken. So konnte eine antivirale Wirkung gegen HP-Viren nachgewiesen, welche wahrscheinlich Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Auch andere Untersuchungen deuten darauf hin, dass es das Verhalten von Makrophagen (Fresszellen im Immunsystem) ändert.
  • Unter bestimmten Umständen können durch Weiterverarbeitung und Verdauung Abbauprodukte Polygeenane entstehen, die im Tierversuch Geschwüre ausgelöst haben.
  • Außerdem gibt es Vermutungen , dass E407a Allergien auslösen kann.

Die EU hat insoweit reagiert, dass E407a nicht mehr für Säuglingsnahrung zugelassen ist. Auch in den anderen Lebensmitteln wurde die zulässige Höchstmenge beschränkt.

Auch wenn die Faktenlage noch unklar ist, sollten Produkte mit E407a möglichst vermieden werden. Dies gilt um so mehr, als dass genug unbedenkliche Alternativen bestehen.

Fazit: E 407a sollte eher vermieden werden

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