E 579 kompakt
Eisen-II-Gluconat
Stabilisator
unbedenklich
E 579 im Detail
E579 ist nur für die Färbung schwarzer Oliven zugelassen.
Außerdem ist es zur Anreicherung von Lebensmitteln mit Eisen zugelassen, wird in dieser Funktion dann aber nicht als Zusatzstoff angegeben.
Eisen-II-Gluconat gilt als unbedenklich.